Ein Angestellter bestiehlt seinen Arbeitgeber
und verkauft das Diebesgut dem Staat. Der Staat verfolgt nicht den
Dieb, sondern die Kunden des Arbeitgebers des Diebes. Was unmöglich
klingt, ist staatliche Praxis in Deutschland, vor allem in
Nordrhein-Westfalen. Erneut hat das Land für angeblich 3,5 Millionen
Euro das verharmlosend Steuer-CD genannte Diebesgut erworben. Darauf
gespeichert sind nach Hoffnung der Steuerfahnder die Daten von 1000
Steuerhinterziehern. Der Ankauf solcher Daten soll dem Fiskus bislang
rund eine Milliarde Euro an Nach- und Strafzahlungen eingebracht
haben. Staatliche Organe verhalten sich wie Hehler? Zwar haben auch
verdeckte Ermittler der Polizei es mit zwielichtigen Charakteren zu
tun. Die Polizei geht aber lediglich zum Schein Geschäfte mit
Kriminellen ein. So sind wir im Dilemma: Wer Schwarzgeld am Fiskus
vorbei ins Ausland transferiert, mag das vor sich selbst als
ausgleichende Steuergerechtigkeit angesichts eines als gierig
wahrgenommenen Steuerstaates rechtfertigen, er handelt jedoch gegen
das Gesetz und wird zu Recht verfolgt. Dennoch bleibt der Ankauf der
Steuer-CD fragwürdig, zumal er den Gedanken des
deutsch-schweizerischen Steuerabkommens unterläuft. Auch und gerade
für staatliches Handeln in der Kriminalitätsbekämpfung muss gelten:
Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.
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