Rheinische Post: Deutscher Anwaltverein: Gauland betreibt Hetze an der Grenze zur Strafbarkeit

AfD-Chef Alexander Gauland betreibt mit seiner
Einstufung des Nationalsozialismus als „Vogelschiss“ in der deutschen
Geschichte nach den Worten des Deutschen Anwaltvereins „populistische
Hetze an der Grenze zur Strafbarkeit“. Die Aussage werde vermutlich
nicht für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung ausreichen, sagte
der Präsident des Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, am Montag der
Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Für eine
Strafbarkeit nach § 130 Strafgesetzbuch habe Gauland zu pauschal und
ausdrücklich zeitlich eingeordnet formuliert und nicht konkret über
Opfer oder den Unrechtsgehalt der NS-Zeit gesprochen. Seine Äußerung
sei dennoch im Subtext menschenverachtende, populistische Hetze an
der Grenze zur Strafbarkeit. Gauland hatte am Samstag beim
Bundeskongress der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative
erklärt: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000
Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“

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