Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
sieht beim Europäischen Rettungsmechanismus ESM an einer
entscheidenden Stelle noch Klärungsbedarf. Die Regelungen für die
Beteiligung privater Gläubiger bei der Rettung angeschlagener
Euro-Staaten seien zwischen den EU-Staaten noch nicht endgültig
geklärt, heißt es in einem Schreiben Schäubles an die Mitglieder der
Koalitionsfraktionen. „In den kommenden Verhandlungswochen ist noch
eine Feinabstimmung zur genauen Umsetzung von drei deutschen Anliegen
notwendig: Es muss eine Einigung darüber erzielt werden, an welcher
Stelle und in welcher Form die Privatsektorbeteiligung, die
Collective Action Clauses (CAC) und der vorrangige Gläubigerstatus in
dem Abkommen verankert werden“, schreibt in dem Liebe-Freunde-Brief
an die Bundestagsabgeordneten, der der „Rheinischen Post“
(Donnerstagsausgabe) vorliegt. „Insofern enthält die aktuelle Fassung
noch eckige Klammern, die den aktuellen Diskussionsstand
widerspiegeln“, so Schäuble. Der ESM soll nach den deutschen
Vorstellungen gegenüber privaten Gläubigern einen Vorrangstatus
bekommen, sollte es zur Umschuldung eines betroffenen Landes kommen.
Schäuble hatte den Vertragsentwurf für den ESM bereits am
Dienstagabend an alle Bundestagsabgeordneten verschickt. Der
permanente Euro-Rettungsschirm ESM soll den bisherigen Rettungsschirm
EFSF ab Mitte 2013 ersetzen. Laut Vertragsentwurf soll er
Hilfskredite im Umfang von bis zu 500 Milliarden Euro an notleidende
Euro-Staaten vergeben können. Die Hilfskredite werden unter anderem
durch Bareinzahlungen der Staaten in das ESM-Grundkapital in Höhe von
80 Milliarden Euro abgesichert. Deutschland übernimmt davon 27,15
Prozent. In fünf Jahrestranchen à 4,3 Milliarden Euro soll
Deutschland ab 2013 insgesamt 21,5 Milliarden Euro an den neuen ESM
überweisen. Sitz des ESM sei Luxemburg, heißt es in dem Entwurf.
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