RNZ: Freispruch. Was sonst?

Freispruch. Was sonst? Die Anklage gegen
Christian Wulff war so wenig zu halten, wie der Bundespräsident in
seinem Amt. Denn das Strafrecht war es nicht, das ihm das
Präsidentenbleiben verwehrte. Er war es selbst: Das Verschweigen der
halben Wahrheit um die Finanzierung seines Einfamilienhauses. Seine
Taktiererei. Der Flirt mit dem Boulevard. Seine zwar legale, aber
moralisch eben doch anrüchige Schnäppchenmentalität. Das alles führte
dazu, dass der zehnte Bundespräsident nach nicht einmal 20 Monaten im
Amt zurücktreten musste. Dass er dies in dem Moment tat, als die
Staatsanwaltschaft Hannover gegen ihn ermittelte, sorgte für den
öffentlichen Irrtum, der Präsident sei im rechtlichen Sinn korrupt.

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