Zwar amnestierte der Bundestag alle
Delinquenten der Nazi-Zeit, die jüngeren Fälle jedoch nicht. Dieser
Gruppe, die längst das Rentenalter erreicht hat, Genugtuung zukommen
zu lassen, das ist kein überflüssiger rechtlicher Luxus, sondern eine
zwingende Notwendigkeit. Ob Therapieangebote oder Entschädigungen –
es geht hier im besten Sinn um Symbolpolitik. Und es geht darum, ob
der Bundestag es ernst meint mit seiner aufgeklärten Gesetzgebung.
Dass sich der hiesige Vizeregierungschef, Nils Schmid, des Themas
annimmt, könnte dem Unterfangen helfen. Entscheiden muss jedoch der
Bundestag – möglichst bald
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Rhein-Neckar-Zeitung
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