Fast zwei Jahre hat sich der Prozess hingezogen,
knapp 100 Sitzungstage gab es, 160 Zeugen waren geladen: Viele
Beobachter glauben, dass die Verhandlung gegen Verena Becker der
letzte große RAF-Prozess gewesen ist. Gemessen daran, erscheint der
Prozessausgang wenig spektakulär: Verurteilt wegen Beihilfe – nicht
nur Nebenkläger Michael Buback hatte insgeheim auf die Aufklärung der
Morde an seinem Vater und dessen beiden Begleitern gehofft. Darauf,
dass endlich ans Tageslicht kommt, wer geschossen hat.
So nachvollziehbar diese Hoffnung war und ist, so vorhersehbar war
bald, dass sie nicht erfüllt werden würde. Denn in einer Sache hat
der Becker-Prozess endgültig Klarheit gebracht: Von den
Ex-Terroristen ist keine Aufklärung zu erwarten. Jeder Appell an die
früheren Mitglieder der RAF, ihr Schweigegelübde zu brechen, blieb
ergebnislos.
Doch es schweigen nicht nur die Ex-Terroristen. Auch deutsche
Behörden weigern sich nach wie vor, möglicherweise erhellende
Dokumente der Geheimdienste freizugeben und so zur Wahrheitsfindung
beizutragen. Michael Buback ist in seinem Bemühen um die Aufklärung
des Verbrechens an seinem Vater an mancher Stelle über das Ziel
hinaus geschossen. Sein zusammen mit Kindern von Hanns Martin
Schleyer und Jürgen Ponto 2010 erfolgter Aufruf an die Kanzlerin, die
RAF-Akten freizugeben, war, ist und bleibt aber richtig.
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