Jetzt ist also höchstrichterlich bestätigt: Die
sächsische AfD hat sich nicht nur als unfähig erwiesen, ordnungsgemäß
eine Kandidatenliste für die Landtagswahl aufzustellen. Sie ist auch
unfähig, eine formgerechte Verfassungsbeschwerde einzureichen, um den
Ausschluss ihrer illegitimen Wahlbewerber abzuwenden. Wer den
doppelten Lapsus jedoch mit einem Triumph des Rechtsstaats
verwechselt, verkennt die Folgen. Natürlich ist es Unsinn, von einem
„Komplott“ des politischen Systems zu schwadronieren, wie die AfD das
tut. Die Verschwörungstheorie könnte ihr aber am Wahltag nutzen.
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