Mit einer sehr formalen Begründung haben es die
Verfassungsrichter abgelehnt, sich überhaupt mit dem Antrag der AfD
zu beschäftigen und so die deutsche Flüchtlingspolitik aus dem Herbst
2015 zu überprüfen. Das ist keine Feigheit, das ist keine
Drückebergerei, und es ist vor allem keine Entscheidung, die aus dem
Rahmen fällt. In Karlsruhe haben nur rund zwei Prozent der Klagen
Erfolg, die große Mehrzahl scheitert an der Zulässigkeit. Das traf
nun auch auf die Klage der AfD zu.
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