Lebt ein Mensch mit 224 Euro im Monat
menschenwürdig? Darf ein Staat, der sich zur regelmäßigen Anpassung
an steigende Lebenshaltungskosten verpflichtet, das eigene Gesetz
missachten? Es sind berechtigte Fragen, die das Verfassungsgericht
Bund und Ländern stellen wird, wenn es die Höhe der Leistungen an
Asylsuchende überprüft. Die staatlichen Vertreter werden sich schwer
tun, überzeugend zu parieren. Denn Abschreckung war Prinzip, als vor
20 Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft trat. Die Zahl der
einreisenden Flüchtlinge war zehn Mal so hoch wie heute. Es gab die
Furcht vor der „Einwanderung in die Sozialsysteme“ und auch
Missbrauch. Die Politik hielt die Zahlungen an die Asylsuchenden also
bewusst niedrig. Heute ist vieles anders. Asylsuchende gibt es
weniger, die Preise sind gestiegen – und noch immer zahlen die Städte
nach Maßstäben von 1993 aus, obwohl Karlsruhe das Existenzminimum
längst neu definiert hat. Viel deutet darauf hin, dass die höchsten
Richter Korrekturen verlangen werden. Die Dummen sind dann die
Kommunen. Sie sollten die Rechnung an den Bund schicken.
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