Heiko Maas hat gut gearbeitet. Er erhöht das
Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie. Er verlängert die
Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch von Kindern, weil die
Taten oft erst nach Jahrzehnten angezeigt werden. Er stellt den
Handel mit Posing-Bildern unter Strafe, vermeintlich „harmlose“,
„künstlerische“ Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen. Mit dem
Dreifachschlag schützt der Justizminister nicht nur die Ansprüche
der Opfer. Er begrenzt die Ausflüchte der Täter und gibt Richtern
Sicherheit für ihr Urteil. Die Politik hat – auch aus dem Fall
Edathy – gelernt.
Doch bis zu Ende durchdacht hat Maas sein Paragrafenwerk nicht.
Guckt dieser unbekannte kleine Nackedei nicht süß? Vorsicht! Solche
Erinnerungsklicks an den Strandurlaub können bald Straftaten sein,
wenn die Eltern nicht gefragt werden. Gerichte werden wohl nicht
selten unschuldige Hobby-Knipser freisprechen müssen.
Die Verfolgung kinderpornografischer Straftaten bleibt ein
Drahtseilakt. Rechtlich – und in der Praxis. Um große
Kinderschänder-Ringe zu sprengen, bedarf es guter Gesetze, guter
Technik und vieler Polizeiexperten. Noch fehlt es hier und da.
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