WAZ: Vier Jahre sind genug – Kommentar von Wilhelm Klümper

Was macht ein Ex-Bundestagspräsident? Es gibt
natürlich weiterhin Verpflichtungen, was im Beamtendeutsch
„Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben“ genannt wird. Daher ist es
angemessen, dass der Bundestagspräsident vier Jahre Anspruch auf ein
Büro nebst Sekretärin im Bundestag und den Fahrdienst des Bundestages
hat. Nun soll das dem scheidenden Bundestagspräsidenten noch
zusätzlich für die Jahre seiner Amtszeit zur Verfügung stehen.
Bundestagspräsident Lammert könnte nach seinem möglichen Ausscheiden
2013 diese Privilegien insgesamt zwölf Jahre geltend machen. Lammert
argumentiert, dass das Amt des Bundestagspräsidenten im Vergleich zum
Bundespräsidenten und Kanzler nun aufgewertet würde, die immerhin auf
Lebenszeit Anspruch auf Fahrer und Büro haben. Formal mag das ja
richtig sein. Aber man dürfte gespannt sein, wenn der Bochumer
Lammert dem Bürger auf der Kortumstraße erklären müsste, warum er
zwölf Jahre derartige Privilegien benötigt. Was macht sein Vorgänger
Thierse eigentlich an „nachwirkenden Aufgaben“? Der hätte auf Basis
der Neuregelung noch bis 2016 Anspruch auf Fahrer, Büro und
Sekretärin.

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de