Weser-Kurier:Über den Umgang mit jungen Straftätern schreibt der „Weser-Kurier“ (Bremen) in seiner Ausgabe vom 1. Dezember 2012:

Was viele Staatsanwälte und Jugendrichter
tagtäglich praktizieren, ist pädagogisch ausgesprochen fragwürdig:
Warum dauert es so lange, bis beispielsweise junge Ladendiebe
wirkliche Konsequenzen fürchten müssen? Da gibt–s Ermahnungen,
Verwarnungen, Bewährungen – und erst bei der vierten oder fünften
Begegnung mit der Justiz tatsächlich Arrest beziehungsweise Haft. Bis
dahin aber hat sich bei vielen Jugendlichen ein kriminelles
Verhaltensmuster verfestigt, das bei einem Aufenthalt hinter Gittern
dann oft noch professionalisiert wird. Dann ist es wirklich kein
Wunder, dass die Rückfallquote beängstigend hoch ist. Es geht also
nicht darum, Jugendliche sofort hinter Gitter zu schicken. Aber eine
erste Ermahnung durch die Justiz muss gleichzeitig die letzte sein –
und sie muss wie jede Strafe auf dem Fuße erfolgen. Reicht das nicht,
sollten Gerichte im Wiederholungsfall Auflagen verhängen:
gemeinnützige Tätigkeiten etwa, die unter sozialpädagogischer
Aufsicht und vorzugsweise an den Wochenenden zu erledigen sind. Frei
nach dem durch die Hartz-IV-Gesetze strapazierten Motto „Fördern und
fordern“. Auf Sanktionen wie Haft könnte dann wahrscheinlich häufiger
verzichtet werden.

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