Geblitzt werden darf ausschließlich an
Unfallschwerpunkten. Damit dort weniger passiert. Eine elektronische
Warnung vor Starenkästen, die Autofahrer dazu bewegt, vom Gas zu
gehen, dient genau diesem Zweck. Warum sollte man die Blitzwarner
also verbieten? Weil es vielleicht gar nicht immer um
Unfallschwerpunkte geht, sondern weil die klammen Kommunen
abkassieren wollen? Den Verdacht kann man durchaus haben. Es gibt
aber noch einen anderen berechtigten Verdacht: dass die Legalisierung
der Warngeräte Autofahrer dazu verleitet, überall dort, wo nichts
blinkt oder piept, zu rasen. Dem lässt sich auf zweierlei Weise
begegnen: flächendeckend Starenkästen aufstellen (unrealistisch) oder
dem Autofahrer eine Rest-Unsicherheit belassen. Darauf zielen die
Koalitionspläne ab: Vor mobilen Blitzern soll weiter nicht gewarnt
werden dürfen. Das ist zwar inkonsequent, aber ein sinnvoller
Kompromiss. Jubeln dürfen Navi-Anbieter und App-Verkäufer: Wer jetzt
noch kein modernes Gerät besitzt, schafft sich bald eines an. Und
aktualisiert die Daten regelmäßig. Ob es der Polizei dann immer
gelingt, den Unterschied zwischen Mobil- und Stationär-Blitz-Warnen
festzustellen, bleibt offen. Das bisherige Verbot war auch schon so
schwer durchsetzbar wie das Handy-Tabu am Steuer.
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