Wolfgang Neskovic: Aufklärung gehört ins Parlament

„Die zügige Aufklärung des Versagens der
Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen der rechtsextremistischen
Morde ist vordringliche Aufgabe des Parlaments. Die Aufklärung der
Morde gehört in einen öffentlich tagenden parlamentarischen
Untersuchungsausschuss, der unverzüglich eingerichtet werden muss.
Sie darf keinesfalls über den Weg der geplanten
Bund-Länder-Kommission den Sicherheitsbehörden und den drei Parteien
überlassen bleiben, die während der jahrelangen Falschdeutung der
Mordserie die politische Verantwortung getragen haben“, erklärt
Wolfgang Neskovic, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
und Bundesrichter a.D., anlässlich der Versuche von Union und SPD,
mit der Bund-Länder-Kommission ein eigenes Untersuchungsgremium zu
schaffen. Neskovic weiter:

„Union und SPD sind eine große Koalition des Verzögerns
eingegangen. Seit Wochen rufen diese Parteien nach Aufklärung, ohne
in den zuständigen parlamentarischen Gremien aktiv hierfür
einzutreten. Bislang haben sie sich weder für die Einrichtung eines
parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch für die Bestellung
eines –Sonderermittlers– im Parlamentarischen Kontrollgremium
ausgesprochen. Auch die FDP entzieht sich bislang der Pflicht, ihren
Koalitionspartner vom Weg des Verzögerns abzubringen. Allerdings
fordert sie zwischenzeitlich immerhin die Einsetzung eines
–Sonderermittlers– durch das Parlamentarische Kontrollgremium.

Die Angst vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der
im Gegensatz zu der geplanten Bund-Länder-Kommission unter anderem
das Recht hat, Zeugen auch zwangsweise vorzuladen und unter
Wahrheitspflicht zu vernehmen sowie sämtliche Akten anzufordern, ist
beinahe mit den Händen greifbar. Die Bund-Länder-Kommission versucht
eine umfassende Aufklärung vorzugaukeln, obwohl die dafür notwendigen
rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Allein für
den parlamentarischen Untersuchungsausschuss und den
–Sonderermittler– des Parlamentarischen Kontrollgremiums stehen die
notwendigen und ausreichenden Rechtsgrundlagen zur Verfügung.“

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Hendrik Thalheim
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