Für den Soziologen Albert Scherr sind auch in
Deutschland sogenannte Zufluchtsstädte möglich. Das sagte der
Freiburger Wissenschaftler der in Berlin erscheinenden Tageszeitung
»neues deutschland« (Donnerstagausgabe). Laut Scherr können Städte
„Spielräume nutzen, sich symbolisch äußern und politischen Druck
ausüben“.
Zwar könnten sich Städte und Gemeinden nicht gegen Bundesgesetze
auflehnen. Aber sie können „alles tun, was nicht verboten ist“.
Scherr sagte: „Wenn eine Stadt sich entscheiden würde, eine
Rechtsberatung für Illegalisierte zu finanzieren, kann ihr das
niemand verbieten. Wenn eine Stadt beschließen würde, eine
medizinische Hilfsstruktur für Illegalisierte und Geduldete
finanziell zu unterstützen, kann das auch niemand verhindern.“
Scherr bezieht sich auf die US-amerikanischen „Sanctuary Cities“,
die sich für alle ihre Einwohner zuständig erklären, unabhängig von
deren aufenthaltsrechtlichem Status. In den USA erklären zahlreiche
Kommunen und Städte auch für das Wohlergehen von Menschen zuständig
sind, die illegalisiert sind, also keinen legalen Aufenthaltstitel
haben.
Zwar seien Zufluchtsstädte nicht in gleicher Weise möglich, wie in
den USA und Kanada. Doch auch in Deutschland gebe es laut Scherr
„durchaus Regelungsmöglichkeiten“. Als Beispiel führt Scherr den
Hausmeister einer Flüchtlingsunterkunft an. Dieser könne die
Anweisung bekommen, offensiv mit den Abschiebebehörden zu
kooperieren. „Er kann jedoch auch die Weisung bekommen, nicht weiter
zu kooperieren als unbedingt notwendig.“
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