Wenn sich Männer an kleinen Mädchen vergehen, »kann
es nur eine Lösung geben: wegschließen – und zwar für immer«. So nahm
Bundeskanzler Schröder 2001 via »Bild am Sonntag« die Stammtische im
Sturm. Politiker unterschiedlichster Couleur wetteiferten seither,
den Sicherungsverwahrung genannten, potenziell lebenslangen Knast
auszubauen. Nun hat das höchste deutsche Gericht befunden, dass alle
(!) Vorschriften über dessen Anordnung und Dauer verfassungswidrig
sind, weil mit dem Freiheitsgrundrecht der Betroffenen unvereinbar.
Eine schallende Ohrfeige der Verfassungsrichter für Politiker, für
Justiz und Strafvollzug, auch für Karlsruhe selbst. Sie ist verdient.
Denn dass die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung
menschenrechtswidrig ist, war offenkundig. Aber es war bequem und
billig, die von den Nazis eingeführte Sicherungsverwahrung
»gefährlicher Gewohnheitsverbrecher« aufzugreifen, »wenn die
öffentliche Sicherheit es erfordert«. Damit soll nun Schluss sein.
Gerichtspräsident Voßkuhle fordert »ein freiheitsorientiertes und
therapiegerichtetes Gesamtkonzept« von Schwarz-Gelb.
»Ordnungspolitiker« der CDU, die gestern parallel zu »Bild« schon
wieder Ängste schürten, nun kämen jede Menge Mörder und
Kinderschänder frei, müssen ideologisch über ihren Schatten springen.
Und viel Geld für Therapieplätze bewilligen, die sicher und
menschenwürdig sind.
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