An sich ist die geplante Neuausrichtung der
GEZ-Gebühr aus Sicht der Kleingärtner zu begrüßen. Wer heute in
seinem Wochenendhaus fernsieht, muss zahlen. Die aktuelle Regelung
verlangt die Gebühr pro Gerät und nicht pro Haushalt. Ab 2013 aber
wird pro Haushalt gezahlt. Weil die Datsche nicht als Haushalt gilt,
fällt auch keine Gebühr an – allerdings nur dann nicht, wenn das
Wochenendhaus nicht größer als 24 Quadratmeter ist. Die Maximalgröße
von Lauben in Westdeutschland beträgt nur 24 Quadratmeter. In der DDR
aber durften Datschen bis zu 30 Quadratmeter groß gebaut werden.
Trotz Übergröße haben die ostdeutschen Kleingärten nach Bundesrecht
Bestandsschutz. Der Bestandsschutz hätte auch im neuen
Rundfunkstaatsvertrag zum Tragen kommen müssen. Eine böse Absicht
lässt sich den Staatskanzleien bei der Ausarbeitung des Vertrages
freilich nicht unterstellen. Allerdings müssen sich die
Verantwortlichen eine gewisse Nachlässigkeit vorwerfen lassen.
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