Passt ein solches Projekt noch in die Zeit?
Ist es nicht der pure Widerspruch zu einer aufgeklärt-liberalen
gemeinsamen Erziehung von Mädchen und Jungen? Das sind berechtigte
Fragen. Und die Mehrheit der Brandenburger dürfte wohl der Stadt
Potsdam und der Landesregierung zustimmen, die zunächst ihr Veto
einlegten – und nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Zu
Recht, ist festzuhalten. Denn der ist im Irrtum, der meint, es gehe
hier um gut oder schlecht, progressiv oder konservativ, umstritten
oder allgemein akzeptiert. Die entscheidende Frage ist, ob ein freier
Träger eine Schule gründen darf, deren Pädagogik auf einer eigenen
weltanschaulichen Grundlage beruht – ansonsten aber im Rahmen des
Grundgesetzes bleibt und einem allgemeinen Bildungsauftrag folgt.
Eine pluralistische Gesellschaft muss vieles aushalten, auch die
Glaubenseiferer des Opus Dei. +++
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