Es fällt schwer, in der Einigung von Bund
und Ländern einen wirklichen Fortschritt zu erkennen. Zu den großen
Problemen der Vergangenheit gehörte ja die Abschottung der
Verfassungsschutzämter gegeneinander. Was an Informationen den
Länderkollegen oder dem Bund zur Verfügung gestellt wurde, entschied
sich nach eigenem Gusto; mit dem Ergebnis eines oftmals lückenhaften
Gesamtbildes. Jetzt soll eine Informationspflicht gegenüber dem
Bundesamt für Verfassungsschutz diesen Missstand beheben. Aber
Achtung: Die „originären Kompetenzen der Länder“ werden nicht
eingeschränkt. Das heißt aber nichts anderes, als dass weiterhin
jeder in seiner kleinen Welt regiert, wie er es für notwendig hält.
Der Rest sind schöne Worte. Eine durchgreifende Reform sähe anders
aus. +++
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