Magdeburg. Das Landesamt für Verbraucherschutz hat
erhebliche Mängel in der Pathologie und am Rechtsmedizin-Standort
Magdeburg festgestellt. Unter anderem kritisieren Prüfer eine
„nicht gerechte Lagerung von bereits obduzierten und noch nicht
obduzierten Leichen“. Das geht aus einer Anfrage der
Linken-Politikerin Eva von Angern hervor, die der MZ vorliegt
(Dienstag-Ausgabe). Justizexpertin von Angern sprach angesichts der
Mängelliste von „unhaltbaren Zuständen“, die beseitigt werden
müssten. So kritisierten die Prüfer, dass bereits obduzierte und
nicht-obduzierte Leichen zusammen gelagert wurden. Gemeinsames Lagern
entspreche „nicht mehr dem Stand der Technik“. Hintergrund der
strengen Regelung: Bei geöffneten Leichen besteht erhöhte
Infektionsgefahr. Doch die Liste der Prüfer ist länger: So seien
Oberflächen der Leichenwagen teils „schadhaft“ gewesen und eine
sachgemäße Reinigung und Desinfizierung somit nicht möglich. Zudem
seien Arbeitsflächen und Arbeitsmittel im Sektionssaal teils
korrodiert. Einige offenstehende Gefahrstoff- und Entsorgungsbehälter
seien inkorrekt oder gar nicht beschriftet gewesen. Allein an den
Rechtsmedizin-Standorten Halle und Magdeburg werden jährlich rund 750
tote Körper obduziert.
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