Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Lockerungen für den Kindermörder Martin P. Gestoppt HUBERTUS GÄRTNER

Das Freiheitsrecht ist ein sehr hohes Gut.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont, dass selbst
Gewaltverbrecher, die schlimmste Taten begangen haben, nicht von
vornherein jeder Chance beraubt werden dürfen, eines Tages das Licht
der Freiheit wiederzusehen. Abzuwägen ist aber die Gefährdung der
Allgemeinheit. In welchem Umfang ist sie noch zu tolerieren? Das
kommt auf den Einzelfall an. Bei dem Sexualverbrecher Martin P. (63)
sind Lockerungen kaum angezeigt. Er ist ein Mensch, der bereits zwei
Kinder ermordet und weitere schwer missbraucht hat. Etliche Gutachter
haben ihn als unheilbaren Sadisten bezeichnet, von dem dauerhaft eine
große Gefahr für Kinder ausgeht. Es war schon sehr verwunderlich, als
plötzlich eine Psychiaterin auftauchte und externe Therapien für den
Kindermörder empfahl. Kaum nachvollziehbar war es, dass das
Landgericht Bielefeld mit fliegenden Fahnen dieser einen Gutachterin
folgte, Lockerungen anordnete und sogar einen Entlassungstermin für
den Kindermörder festlegte. Gottlob wurden diese falschen
Entscheidungen jetzt auf dem Instanzenweg korrigiert und gestoppt.

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