von Maximilian Plück
Das Lohntransparenzgesetz gibt Mitarbeiterinnen die Möglichkeit,
Diskriminierung im eigenen Betrieb aufzudecken. Sie bekommen
Gewissheit darüber, ob sie systematisch schlechter bezahlt werden als
ihre Kollegen. Als die damalige Ministerin Manuela Schwesig das
Gesetz vorantrieb, war der Aufschrei im Unternehmerlager groß. Von
einem „Bürokratiemonster“ war die Rede. Die Realität widerlegt diese
Vorbehalte: Wenn niemand fragt, entsteht auch keine Bürokratie.
Natürlich sind die Sorgen groß. Keine Beschäftigte hat Lust, im
Kollegenkreis als Querulantin dazustehen, die den Betriebsfrieden
gefährdet. Doch dafür bietet das Gesetz Schutz. Mitarbeiterinnen
können ihre Anfrage über den Betriebsrat starten, dann ist die
Anonymität gewährleistet. Deshalb der Appell: Kolleginnen, traut
Euch! So wird guter Druck erzeugt. Denn am Ende muss es im Interesse
des Unternehmers sein, seine Beschäftigten gerecht zu behandeln. Wer
den Ruf hat, Frauen zu benachteiligen, wird es im sich verschärfenden
Wettbewerb schwerer haben, weibliche Fachkräfte zu bekommen.
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