Von Sören Sgries
Ende 2011 laufen die deutschen Anti-Terrorgesetze aus, die
Diskussion über die Notwendigkeit einer Verlängerung war also
absehbar. Innenminister Hans-Peter Friedrich möchte jetzt, nach der
Festnahme von drei Terrorverdächtigen, die Gunst der Stunde für einen
schnellen Vorstoß nutzen. Die Aufgabe von Freiheiten für einen
vermeintlichen Sicherheitsgewinn wird leichteren Herzens in Kauf
genommen, wenn Gefahr sichtbar ist. Darauf spekuliert Friedrich. Gut
deshalb, dass umgehend der Widerspruch der streitbaren Kollegin im
Justizministerium kommt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellt
sich zunächst einmal quer. Sie riskiert damit Streit in der
schwarz-gelben Koalition, erzwingt aber auch die ernsthafte
Diskussion. Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit ist zu
bedeutend, als dass sie im Schnelldurchgang geschehen darf. Der
Düsseldorfer Fall liefert dafür sogar Argumente: Er zeigt, dass den
Ermittlern ein effizientes Instrumentarium zur Verfügung steht – bis
hin zur umstrittenen Online-Durchsuchung. Aber, auch das ist wichtig:
Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten war nicht notwendig.
Terrorabwehr geht auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Nach intensiver
Abwägung wäre die Verlängerung der Anti-Terrorgesetze dann zwar
nachvollziehbar – sie sollte aber kein Automatismus sein.
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