RNZ: „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Heidelberg) zur Parität bei den Krankenkassen

Die eine Hälfte zahlt der Arbeitnehmer, die
andere Hälfte der Arbeitgeber: Das ist der Grundgedanke der
Krankenversicherung. Durch den Zusatzbeitrag war dieses Prinzip
aufgeweicht worden. Dass jetzt die Parität wiederhergestellt wird,
ist eine gute Nachricht für alle Versicherten.

Der Zusatzbeitrag war 2005 eingeführt und 2015 modifiziert worden,
mit dem Gedanken, dadurch den Wettbewerb zwischen den Kassen zu
fördern. Tatsächlich bedeutete er vor allem eine zusätzliche
Belastung für die Versicherten. Den Preis dafür, dass der allgemeine
Satz gedeckelt wurde, zahlten letztlich sie alleine. Deshalb war die
Aufweichung der Parität schon damals ein Fehler. Der neue
Gesetzesentwurf korrigiert diesen Fehler – er ist also keine
Revolution, sondern eine Rückkehr zu einem bewährten und
ausgesprochen fairen Prinzip.

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Dr. Klaus Welzel
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