Alles beginnt im Winter 1919. Der Erste Weltkrieg
ist gerade erst vorbei. Eine halbe Million Kriegsbeschädigte und
unzählige Kriegswaisen und -witwen stehen vor einer sozialen Notlage.
Die ersten staatlichen Hauptfürsorgestellen entstehen.
Diese Geburtsstunde würdigt die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) mit einem Festakt am
7. Februar in Berlin. „Vor genau 100 Jahren wurde ein wichtiger
Baustein für unser heutiges Sozialsystem gelegt“, so BIH-Vorsitzender
Christoph Beyer. Um 16 Uhr eröffnet er die Feier in der
Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin Kreuzberg. Zahlreiche Gäste aus
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden erwartet. Es geht um
Inklusion und Demokratie, um die Teilhabe am Arbeitsleben und ja,
auch um die Fürsorge als gesellschaftliche Aufgabe.
Kurz nach dem Ersten Weltkrieg bestand die Aufgabe der
Hauptfürsorgestellen darin, die Kriegsbeschädigten im medizinischen
Bereich und bei der Wiedereingliederung in Arbeit zu unterstützen.
Hinterbliebene waren sozial abzusichern. In den vergangenen 100
Jahren haben sich ihre Aufgabenbereiche verändert. Neue Gesetze für
weitere Zielgruppen wurden erlassen, haben die Arbeit der
Hauptfürsorgestellen geprägt und vorangetrieben.
Im Jahr 1920 nahmen die ersten Interessenvertretungen der
schwerbeschädigten Beschäftigten ihre Arbeit auf. Hinzu kam die
Grundlage für einen besonderen Kündigungsschutz. Mit dem Gesetz zur
Beschäftigung Schwerbeschädigter, das 1953 in Kraft trat, mussten
Arbeitgeber erstmals eine Ausgleichsabgabe abführen. Diese Einnahmen
ermöglichten den Hauptfürsorgestellen neue Perspektiven, ihr Klientel
gezielter zu unterstützen, z.B. durch technische Arbeitshilfen. Die
größte Errungenschaft brachte das Jahr 1974: Das
Schwerbehindertengesetz sichert seitdem schwerbehinderten Menschen
einheitliche Rechte zu, unabhängig von der Ursache der Behinderung.
Seit Juli 2001 werden die Hauptfürsorgestellen durch die neu
geschaffenen Integrationsämter unterstützt. Beide sind unter dem
Dachverband der BIH angesiedelt. Die Hauptfürsorgestellen sind
seither ausschließlich für die Kriegsopferfürsorge und andere
Zielgruppen des sozialen Entschädigungsrechts wie Opfer von
Gewalttaten zuständig, während die Integrationsämter die Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben fördern.
Auch heute entwickelt sich die Arbeit der Hauptfürsorgestellen
stetig weiter. Aktuell geht es um die Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes und die Reform des sozialen
Entschädigungsrechts. Auf dem Festakt gedenken die Gäste einer
Institution, die vielen Menschen Halt und Zuversicht gegeben hat.
Vieles hat sich verändert, aber eines ist geblieben: „Wer einmal bei
uns im System aufgenommen wurde, sei es, weil er Gewalt durch Krieg
oder Missbrauch erfahren hat, der bekommt von uns lebenslang
Unterstützung“, so BIH-Geschäftsführerin Carola Fischer. Damals so
wie heute steht für die Hauptfürsorgestellen der Mensch im
Mittelpunkt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) ist ein Zusammenschluss aller
Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter im Bundesgebiet sowie der
Mehrheit der Versorgungsverwaltungen. Die BIH vertritt die Interessen
ihrer Mitglieder bei der Weiterentwicklung des Behindertenrechts und
des Sozialen Entschädigungsrechts beim Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, bei der Bundesagentur für Arbeit und in der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Pressekontakt BIH:
Geschäftsführung Carola Fischer
Telefon: 02 21 / 8 09 – 53 90
E-Mail: carola.fischer@integrationsaemter.de
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