Unnötig teure Medizin für Asylbewerber / Asylbewerberleistungsgesetz: Der Staat wollte sparen, erreicht aber das Gegenteil

Asylbewerber haben in Deutschland nur Anspruch
auf eine medizinische Behandlung, wenn sie akut oder schmerzhaft
erkrankt sind. Das bestimmt das „Asylbewerberleistungsgesetz“ von
1993. Es soll die Gesundheitsausgaben niedrig halten und
Asylbewerbern keine Anreize bieten. Die Kommunen müssen dafür ein
eigenes Verwaltungs- und Abrechnungssystem außerhalb der
Krankenversicherung schaffen. Doch das System ist viel zu teuer,
urteilen laut einem Bericht der „Apotheken Umschau“
Gesundheitsökonomen der Universität Bielefeld und des
Universitätsklinikums Heidelberg. Sie analysierten Daten des
Statistischen Bundesamts für die Zeit von 1994 bis 2013. Das
Ergebnis: Eine Eingliederung Geflüchteter in die Regelversorgung
komme den Staat rund 40 Prozent günstiger.

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