Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Hans Eichel:

Hans Eichel ist ein Überzeugungstäter. Der
ehemalige Bundesfinanzminister ist fest davon überzeugt, im Recht zu
sein. Deswegen ist er wegen seiner Pensionsansprüche bis vor das
Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Summen, um die es geht, sind
ganz ordentlich. Normalrentner wagen nicht einmal, davon zu träumen.
Aber Eichel kann sich zugute halten, nicht für die Regelung der
Politikerpensionen verantwortlich zu sein. Natürlich sind die Renten
der Politiker und Spitzenbeamten üppig. Im Vergleich zu Verdiensten
von Wirtschaftskapitänen erhalten diese Gruppen aber einen
Hungerlohn. Unstrittig ist Eichels Ruhestandsgehalt in Höhe von 7144
Euro, auf das er als Ex-Bundesfinanzminister einen Anspruch hat. Nur
weil frühere Arbeitgeber – die Stadt Kassel und das Land Hessen –
eine Zahlungspflicht jeweils beim anderen sahen, glaubte sich der
Privatier zur Klage genötigt. Eine Vorinstanz hat ihm eine höhere
Rente zugesprochen, als er verlangt. Eichel will nicht als Raffzahn
gelten, sondern Klarheit, wer zahlen muss. Handeln muss der
Gesetzgeber, der die Politikerpensionen regeln muss. Eindeutiger als
bisher.

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