Vollkasko-Mentalität
im Landtag
Mit einem kräftigen Aufschlag aus der Steuerkasse haben sich die
NRW-Abgeordneten ihre spätere Polit-Rente deutlich erhöht. Alle
Proteste gegen die „Vollkasko-Mentalität“ waren vergeblich – die
Mehrheit der Mandatsträger war nicht bereit, am Privileg einer
üppigen Altersversorgung rütteln zu lassen. Mit der außerplanmäßigen
Erhöhung hat der Landtag der 2005 als „historisch“ gefeierten
Diätenreform in NRW einen Tort angetan. Damals wurden als
Musterbeispiel für eine transparente und angemessene Bezahlung die
steuerfreien Aufwandspauschalen für neue Abgeordnete gestrichen. Im
Gegenzug waren die steuerpflichtigen Diäten verdoppelt und eine
Versorgungskasse für die Pension eingerichtet worden. Beim
Versorgungswerk haben sich die Parlamentarier offenbar verspekuliert
– die Pension erschien vielen Abgeordneten plötzlich zu mickrig.
Diesen „Geburtsfehler“ hat der Landtag mit dem Nachschlag beseitigt.
Dass selbst eine Reihe von NRW-Abgeordneten eine Abkopplung der
Volksvertreter von den allgemeinen Lebensrisiken scheuten, spricht
Bände. Wenn das allgemeine Rentenniveau der Normalbürger bis 2030
schrittweise von 50 auf 43 Prozent des vorherigen Nettogehalts
schrumpft und Erträge aus Lebensversicherungen sinken, dürfen sich
Politiker nicht besser stellen. Die Extra-Erhöhung ist umso
fragwürdiger, als bereits im Sommer eine weitere automatische
Anhebung auf der Agenda steht. Der Landtag wäre gut beraten, diese
Erhöhung auszusetzen. Die große Diäten-Koalition hat mit ihrer
Vogel-Strauß-Politik schweren Flurschaden verursacht. Dass eine
unabhängige Kommission nun nach der Erhöhung die Angemessenheit der
Bezüge prüfen soll, ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus. Es
gibt für Abgeordnete ein Leben vor und nach dem Parlament. Da bleibt
Raum, weitere Versorgungsansprüche fürs Alter zu erwerben.
Abgeordnete haben ein Mandat auf Zeit – und keinen Anspruch darauf,
nach wenigen Jahren im Landtag ausgesorgt zu haben. Wenn Politiker
eine höhere Rente beanspruchen, müssen sie auf eigene Rechnung
vorsorgen – wie jeder andere Arbeitnehmer und Freiberufler.
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