Ob Bayreuth, Klavierfestival Ruhr oder Hagener
Theater: Das Filmen von Konzerten und Aufführungen mit dem Smartphone
ist inzwischen sogar in den Tempeln der Hochkultur zum Volkssport
geworden. Veranstalter von Pop-Konzerten haben ohnehin längst vor den
allgegenwärtigen Displays kapituliert. Wer die so mitgeschnittenen
Dateien ins Netz stellt, zum Beispiel auf YouTube oder Facebook,
macht sich allerdings strafbar. Denn er verletzt das Urheberrecht.
Urheberrecht ist ein zunehmend als lästig empfundener Begriff – außer
von denen, die von Kunst leben. Wenn etwa musikalische
Interpretationen zum Nulltarif im Internet herumgeistern, kann der
Künstler kein Geld mehr damit verdienen. Deshalb informieren die
Theater vor Vorstellungsbeginn mündlich und schriftlich, dass
Mitschnitte nicht gestattet sind. Die Leute knipsen trotzdem – und
übertreten damit das Hausrecht. Man kann den Pianisten Krystian
Zimerman also verstehen, wenn er einmal deutlich gegen diese Plage
aufbegehrt. Das massenhafte Aufnehmen ist übrigens nicht nur illegal,
es nervt und stört die Nachbarn im Publikum zudem ungeheuer. Musik
ist ein Live-Erlebnis. Sich darauf einzulassen, ist viel aufregender,
als einen minderwertigen Mitschnitt als Trophäe für den überfüllten
Datenspeicher zu erjagen.
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