Netzausbaubeschleunigungsgesetz NABEG in sich
widersprüchlich – DUH verlangt vor Wirtschaftsausschuss des
Bundestags Verbesserungen – Förderung der Akzeptanz zur Leitschnur
der Gesetzesinitiativen machen – „Vereinfachtes Verfahren“ mit
eingeschränkter Beteiligung der Betroffenen nicht zum Regelfall
machen
Berlin, 27. Juni 2011: Die von der Bundesregierung und der
schwarz-gelben Koalition gestarteten Gesetzesinitiativen zum Umbau
der Stromnetze drohen in der vorliegenden Form ihren Zweck zu
verfehlen. Diese Befürchtung hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des
Deutschen Bundestages geäußert und gleichzeitig weitergehende
Vorschläge zur Verbesserung der Akzeptanz des Netzum- und -ausbaus
bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unterbreitet.
Die derzeit im Bundestag beratenen Gesetze zum Umbau der
Netzinfrastruktur seien in sich nicht konsistent, erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Baake begrüßte einerseits die
von der Koalition beabsichtige Einführung einer bundeseinheitlichen
Netzplanung und die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
für bundesländerübergreifende und grenzüberschreitende Stromtrassen.
Beides sei für die Transformation des Energiesystems notwendig. Die
DUH befürworte auch die geplante und für die Akzeptanz hilfreiche
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verpflichtung,
Antragsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Leider bleibe die
Regierung auf halber Strecke stehen, indem sie beispielweise bei
Überlandleitungen auf klare Abstandsregelungen von der Wohnbebauung
verzichte und ein „vereinfachtes Verfahren“ zum Regelfall machen
wolle, dass die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger
erheblich beschneide. Baake: „So wird die Regierung die von neuen
Stromtrassen Betroffenen nicht für den großen Umbau des
Energiesystems gewinnen. Bis zu dem von der Ethikkommission
geforderten ´Gemeinschaftswerk´ ist es ein langer Weg, solange die
Regierung nach dem Motto drei Schritte vor und zwei zurück verfährt.“
Die insbesondere mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
erhoffte Forcierung des Netzum- und -ausbaus hänge zuallererst davon
ab, ob es gelinge, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu
überzeugen und mitzunehmen. Deshalb müsse die Verbesserung der
Akzeptanz die Leitschnur des NABEG sein, betonte der Leiter
Erneuerbare Energien der DUH, Peter Ahmels, vor dem
Bundestags-Wirtschaftsausschuss.
Dem stehe bisher vor allem der Verzicht auf eine klare
Abstandsregelung von Überlandleitungen der Hoch- und
Höchstspannungsebene (110 kV bzw. 380 kV) zur Wohnbebauung im Wege.
„Auch in Zukunft soll es rechtlich zulässig bleiben, Freileitungen im
Extremfall unmittelbar über Siedlungen oder Wohnhäuser zu führen. Das
halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Es bringt die Leute auf die
Palme“, sagte Ahmels. Bei der von Betroffenen häufig geforderten
Erdverkabelung als Alternative zur Freileitung gebe es zwar auf der
110 KV-Ebene einen Schritt in die richtige Richtung, indem die
Regierung die Erdverkabelung grundsätzlich zulassen wolle, wenn die
Mehrkosten gegenüber Freileitungen einen Faktor von 2,75 nicht
übersteigen. Die DUH fordert, die Erdverkabelung auf der 110 kV-Ebene
wie in Dänemark insgesamt zur Regel zu machen und davon nur
abzuweichen, wenn sensible Ökosystem, wie etwa Hochmoore durchquert
werden müssten. Ahmels: „Neue 110 kV-Leitungen gehören in Zukunft
grundsätzlich unter die Erde. Auf der 380 kV-Ebene muss man mit der
im Grundsatz bereits entwickelten Technik auf Pilottrassen zügig
Erfahrungen sammeln, um sie dann an Brennpunkten der
Auseinandersetzung regelmäßig einsetzen zu können“.
Schon im Ansatz falsch sei die Absicht der Regierung, die große
Mehrzahl der anstehenden Projekte in einem so genannten
„vereinfachten Verfahren“ umzusetzen, wenn gleichzeitig eine hohe
Wahrscheinlichkeit für höhere faktisch Belastungen bestehe. So werde
neues Misstrauen gesät, statt es abzubauen. Dies habe auch der
Bundesrat mit Mehrheit missbilligt. Leider würden in den
Regierungsvorschlägen „gute Ansätze durch zum Teil unverständliche
Fehler an anderer Stelle konterkariert“, bedauerte Ahmels und
forderte die Regierungsfraktionen auf, entsprechende Korrekturen
vorzunehmen. Nur so könnten die Gesetzesvorschläge ihr Ziel
erreichen, den Um- und Ausbau der Netzinfrastruktur zu beschleunigen.
Grundsätzlich hält die DUH den Aus- und Umbau der
Übertragungsnetze für den Übergang zu Erneuerbaren Energien für
dringend erforderlich. Ob das in dem Ausmaß notwendig sei, wie es in
der Netzstudie der Deutschen Energieagentur (dena) aus dem Jahr 2010
angenommen werde, müsse neu bewertet werden. Schon in der
Vergangenheit hatte die DUH die Annahmen und Schlussfolgerungen der
Studie hinterfragt. Der Kurswechsel der Bundesregierung in der
Energiepolitik und die Ankündigungen der süddeutschen Bundesländer
Baden-Württemberg und Bayern, die nach dem Regierungswechsel in
Stuttgart und dem Kurswechsel der CSU in Bayern die politische
Blockade der Windenergie in ihren Ländern aufgeben wollen, schaffen
eine neue Lage.
Die Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe zum Gesetzentwurf
können Sie unter
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2639
herunterladen
Pressekontakt:
Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0151 55016943; E-Mail: baake@duh.de
Dr. Peter Ahmels
Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0151 16225863; E-Mail: ahmels@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm
Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de