Es ist noch nicht einmal sechs Jahre her, dass
Bayern per Volksentscheid das strikteste Nichtraucherschutzgesetz in
Deutschland bekam. In öffentlichen Räumen, in Gaststätten, ja selbst
in Bierzelten, sind Glimmstängel nicht erlaubt. Wer seinerzeit
meinte, das Rauchverbot bedeute den Untergang des Abendlandes, oder
zumindest einen Eingriff in das Freiheitsrecht von Rauchern und
Gastronomen, wurde von der nüchternen Realität eines Besseren
belehrt. Inzwischen werden die Regelungen in Gaststätten ganz
selbstverständlich eingehalten. An die Entstehung des
Nichtraucherschutzes in Deutschland zu erinnern, ist wichtig, um zu
verstehen, dass die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler nun für
weitere Verschärfungen beim Nichtraucherschutz trommelt. Der erste
Punkt ist ein Auftrag der EU, die auf ein striktes Werbeverbot sowie
auf Schockfotos auf Zigaretten- und Tabakpackungen pocht. Der zweite
Punkt berührt das Handeln von Rauchern, wenn sie etwa Eltern oder
Großeltern von Heranwachsenden sind, direkt. Wer seinen Sprösslingen
im Auto blauen Dunst vorqualmt, schadet unbestritten deren
Gesundheit. Die Drogenbeauftragte hat nun insofern Recht, dass sie
nun nicht nach dem Knüppel eines Rauchverbots im Auto ruft, sondern
auf die Vernunft setzt.
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