Rheinische Post: Koalitionsvertrag: Rentenkommission soll Bericht bis März 2020 vorlegen

Die geplante Rentenkommission der nächsten
Bundesregierung soll ihre Empfehlungen für eine spätere Rentenreform
bis zum März 2020 vorlegen. Das geht aus dem Entwurf für den
Koalitionsvertrag von Union und SPD hervor, der der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Der
Kommission „sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der
Wissenschaft angehören“, heißt es in dem Papier. „Die
Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in
ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag
unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die
ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu
sichern“, so das Papier. Die Abwicklung der neuen Grundrente für
Geringverdiener solle durch die Rentenversicherung erfolgen, heißt es
weiter in dem Papier. „Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die
Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.“

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