Da mussten sich, nicht zum ersten Mal, Deutschlands
höchste Richter mit Tieren in Mietwohnungen beschäftigen. Dieses Mal
ging es um einen kleinen Hund, für ein krankes Kind. Niemand hat sich
über ihn beschwert, keinen hat er gestört. „Aus Prinzip“ wollte ihn
eine Gelsenkirchener Wohnungsbaugenossenschaft dennoch aus dem Haus
haben und ist vor Gericht gezogen. Das zeugt nicht nur von fehlendem
Fingerspitzengefühl, das ist einfach lächerlich. Nun darf der Hund
bleiben. Der BGH hat das entschieden, möchte aber nicht von einem
Grundsatzurteil sprechen. Jeder Fall müsse einzeln abgewogen werden.
Das ist richtig. Doch dafür muss man nicht gleich immer Juristen
einschalten. Dafür reichen ein wenig guter Wille und eine Portion
gesunder Menschenverstand auf beiden Seiten. Ist billiger, geht
schneller und lässt den Richtern Zeit, die wirklich wichtigen
Rechtsprobleme zu lösen.
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