Bei der umstrittenen Gas-Fördermethode mittels
Fracking soll es in Niedersachsen auch künftig keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Bürgerbeteiligung geben. Das
ergibt sich aus einer Rundverfügung des Landesamtes für Bergbau,
Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld. Die Verfügung liegt dem
WESER-KURIER vor. Darin werden auf neun Seiten „Mindestanforderungen
an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für
hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten in
Niedersachsen“ aufgestellt. Das dem Wirtschaftsministerium von
Ressortchef Jörg Bode (FDP) direkt unterstellte Bergamt ignoriert mit
dem Verzicht auf die UVP die eindeutigen Forderungen des
Koalitionspartners CDU. In der Unions-Landtagsfraktion fühlt man sich
denn auch überrumpelt. Die Grünen sprechen von einem „übereilten
Alleingang“ des FDP-Ministeriums. Bode setze sich einfach über die
Ängste der betroffenen Bürger hinweg. Beim Fracking wird unter großem
Druck ein Wasser-Sand-Gemisch in die Tiefe gepresst, dieses erzeugt
in den dortigen Gesteinsschichten Risse (Fracs) und setzt dadurch Gas
frei. Der Fracking-Flüssigkeit werden allerdings etliche, teils
hochgiftige Chemikalien beigegemengt – mit entsprechenden Risiken für
Grundwasser, Böden und Umwelt.
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